Erneute Offenlegung - Fehlerkorrekturen der Bundesnetzagentur
Nur noch bis zum 12. März 2025 können betroffene Bürger im Rahmen der Bürgerbeteiligung Einspruch gegen die "erneute Offenlegung" einlegen! Nutzen Sie Ihre Chance, bevor es zu spät ist! Die Texte des Einspruchsschreibens bilden die Basis für zukünftige Klagen gegen das Projekt Ultranet und wurden durch im Thema eingebundene Rechtsanwälte geprüft!
Sie können die individuellen Punkte nach Ihren Wünschen auswählen und anpassen, die allgemeinen Punkte (Basisversion des Einspruches) werden automatisch hinzugefügt.